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Walliser Kantonsmuseen
Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen.
Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt. Für die Jahre 2022 bis 2024 werden prioritär jene Projekte gefördert, welche sich an einer oder mehreren Dimensionen der Nachhaltigkeit orientieren.
Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 30. Juni 2023.
Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 30. Juni 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf https://bit.ly/patrimoine-erbe





